Anwendung

DSGVO

Europäische Datenschutz-Grundverordnung mit Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, englisch GDPR) ist seit Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union verbindlich. Sie regelt, wie personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden dürfen.

Für Spracherkennungsdienste bedeutet die DSGVO konkret: Nutzer müssen in die Verarbeitung ihrer Sprachdaten einwilligen, haben das Recht auf Auskunft und Löschung, und Datenübertragungen in Drittländer erfordern besondere Schutzmaßnahmen.

Anbieter von Spracherkennungs-APIs müssen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen und bei Datenpannen innerhalb von 72 Stunden die zuständige Aufsichtsbehörde informieren.

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